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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08   

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https://dejure.org/2011,12915
LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08 (https://dejure.org/2011,12915)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2011 - L 6 U 1/08 (https://dejure.org/2011,12915)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - L 6 U 1/08 (https://dejure.org/2011,12915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R

    Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff RVO nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber dem Schutz des Vertrauens auf den Bestand der Unfallrenten, dem Versicherungsfallprinzip, d. h. dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblichen Recht, mittels praktikabler Stichtagsregelungen der Verwaltungspraktikabilität (siehe Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - juris) und der Gleichbehandlung der Versicherten im Bestand ihrer Unfallrenten, wie sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert waren, Rechnung getragen.

    Denn insoweit waren auch die zu leistenden Beiträge im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern nicht miteinander vergleichbar (siehe BSG, Urteil vom 18. April 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Es ist nicht ersichtlich, dass dieser Zeitpunkt des Stichtags sachwidrig gewählt oder dass allein ein anderer Zeitpunkt für die zur Schaffung der Rechtseinheit notwendige Maßnahme allein in Betracht gekommen wäre (siehe Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - juris).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Allerdings muss sich der Zeitpunkt am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 - BVerfGE 87, 1).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Auch kann er dabei an die Entscheidung des mit den Verhältnissen vertrauten Gesetzgebers der DDR anknüpfen (BVerfG, Beschluss vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 - BVerfGE 100, 138).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Bei der Überleitung des Rechts der ehemaligen DDR im Zuge der Wiedervereinigung in das Rechts- und Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland stand dem Gesetzgeber ein besonders großer Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 - BVerfGE 126, 233).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen dieser und einer anderen Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (siehe Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 1231/85 - BVerfGE 83, 395).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der vom Gesetzgeber gefundenen Lösung kommt es nicht darauf an, ob er innerhalb seiner Gestaltungsfreiheit die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - 2 BvL 4/65 - BVerfGE 23, 12).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
    Mit dem RÜG hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die vor dem 1. Januar 1992 eingetretenen Arbeitsunfälle aus der Sozialversicherung des Beitrittsgebiets zu übernehmen und die Grundsätze des Versicherungsfallprinzips, der Gleichbehandlung, des Vertrauensschutzes und der Verwaltungspraktikabilität einzuhalten (BT-Drucksache, 12/405 S. 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 4813/13

    Jahresarbeitsverdienst für Bestandsrenten (Altfälle) aus DDR-Zeit -

    Die Leistungen der Unfallversicherung in der DDR wurden nicht aus Beiträgen aus dem Arbeitseinkommen der Versicherten, sondern - allein - aus Zahlungen der Betriebe finanziert (vgl. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2011, L 6 U 1/08, Juris Rn. 22 m.w.N.) 2. Mit dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (WWSUVtr) vom 18.05.1990 (BGBl. 1990 II S. 537) wurde zum 01.07.1990 die Deutsche Mark in der DDR eingeführt (§ 10 Abs. 1 WWSUVtr).

    Das SG schließe sich nach eigener Überprüfung insoweit der Rechtsprechung der Landessozialgerichte Sachsen-Anhalt (Urt. v. 20.10.2011, L 6 U 1/08), Berlin (Urt. v. 22.10.1998, L 3 U 241/96) und Thüringen (Urt. v. 12.08.1998, L 1 U 337/97) an.

    Der Senat hält die hier einschlägigen Normen über die Pauschalierung der Bestandsrenten der DDR auf einen für alle einheitlichen Bemessungsmaßstab für verfassungsgemäß: aa) Dass kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt, hat das SG in dem angegriffenen Gerichtsbescheid unter Hinweis auf die ausführlichen Begründungen in den genannten Urteilen dreier ostdeutscher Landessozialgerichte, vor allem des LSG Sachsen-Anhalt v. 20.10.2011 (L 6 U 1/08, Juris Rn. 19 ff.) zutreffend dargestellt.

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